AGB der Firma Verkehrszeichenservice Schneider
Anwendungsbereich
Nachfolgende Vereinbarungen sind Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkehrszeichenservice und dem Nutzer der angebotenen Dienste, nachfolgend "Kunde" genannt.
Abweichende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, soweit wir deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Kundenbedingungen erbracht werden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung der unsererseits vorliegt.
Grundlage des Handelns des Schilder Express Schneider ist die Straßenverkehrsordnung und die Vorgaben der jeweils zuständigen Behörde.
2. Angebote, Aufträge, Leistungen, Rücktritt
a. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden
b. Der Kunde ermächtigt uns ausdrücklich, vereinbarte Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
c. Maßgeblich für eine auszuführende Leistung ist die entsprechende behördliche Genehmigung, sofern diese für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Sollten zwischen Auftrag des Kunden und der behördlichen Genehmigung Abweichungen bestehen, werden die Änderungen automatisch ausführen. Haltverbotszonen werden gemäß der gültigen Genehmigung und nicht nach Einschätzung des Kunden aufgestellt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
a. Die Preise von uns sind in der Regel Bruttopreise inkl. der behördlichen Genehmigungsgebühren - wenn nicht
b. Preise werden zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart.
c. Forderungen sind mit Zugang der Rechnung grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.
d. Rechnungen können per Überweisung oder per Lastschrift bezahlt werden. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung werden gegebenenfalls anfallende Bankgebühren für Rücklastschriften, die durch den Kunden zu verantworten sind, zuzüglich einer Kostenpauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 10,00 Euro je Einzelfall zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer der Hauptforderung zugeschlagen.
e. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, können wir die weitere Durchführung sämtlicher Aufträge des Kunden bis zur vollständigen Zahlung dieser Entgelte ablehnen.
4. Gewährleistung und Haftung
a. Die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist nur bei fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.
b. Wir übernehmen keine Haftung, wenn unberechtigte Personen nach der Schildergestellung und Protokollierung unberechtigt Schilder verändern oder entfernen. Wir schulden nur die Aufstellung der Schilder, nicht aber, dass diese am Tag der Gültigkeit ordnungsgemäß stehen. Zu einer Überprüfung der aufgestellten Schilder zwischen Aufstellung und Gültigkeit sind wir nicht verpflichtet.
c. Wir übernehmen keine Haftung in Fällen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
d. Insbesondere stellt der Kunde als Auftraggeber und Genehmigungsinhaber und/oder Nutznießer einer Haltverbotszone uns von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen oder Schäden frei.
e. Die Erteilung der beantragten behördlichen Genehmigung wird von uns nicht garantiert; die Entscheidung hierüber obliegt der jeweiligen Behörde. Leistungen, die für die Beantragung erbracht wurden (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren), sind vom Kunden zu zahlen, auch wenn keine Genehmigung erteilt wird.
f. Sollte es sich um einen kurzfristen Auftrag handeln und die Genehmigung nicht rechtzeitig eintreffen, muss diese trotzdem mit Zahlung des Gesamtpreises bezahlt werden.
6. Gerichtsstand
a. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Kunde eine juristische Person oder Kaufmann ist, als Gerichtsstand Neuss als vereinbart.
b. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
7. Sonstiges
a. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Zustimmung von uns.
b. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.